Information gem. § 19 Abs 3 AStG
(Alternative-Streitbeilegung-Gesetz)
Gemäß § 19 Abs 3 AStG haben wir den Verbraucher, wenn wir mit diesem in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen können, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (zB E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung, im Folgenden kurz AS-Stelle, hinzuweisen.
Wir haben zugleich anzugeben, ob wir an einem Verfahren teilnehmen werden.
Die für uns vorgesehene AS-Stelle: Schlichtung für Verbrauchergeschäfte