Information gem. § 19 Abs 3 AStG

(Alternative-Streitbeilegung-Gesetz)

 

Gemäß § 19 Abs 3 AStG haben wir den Verbraucher, wenn wir mit diesem in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen können, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (zB E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung, im Folgenden kurz AS-Stelle, hinzuweisen.

Wir haben zugleich anzugeben, ob wir an einem Verfahren teilnehmen werden. 
Die für uns vorgesehene AS-Stelle: Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

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